Liebert & Röth: Ihre Rechtsanälte in Berlin Schöneberg unweit des Nollendorfplatzes
Zum Erfolg unserer Mandanten gehört auch die Transparenz der Honorare unserer Rechtsanwälte. Das Anwaltshonorar ist gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gibt es aber noch weitere Möglichkeiten faire und angemessene Anwaltsgebühren zu vereinbaren.
Die Honorare unserer Rechtsanwälte richten sich nach:
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