Prozessfinanzierung durch Dritte in Deutschland
Anwaltsgebühren & Gerichtskosten: Möglichkeiten der Prozessfinanzierung
Prozessfinanzierung in Deutschland
Prozessfinanzierung oder auch Prozesskostenfinanzierung ist in Deutschland eine relativ neue und vergleichsweise immer noch exotische Möglichkeit die Kosten eines Prozesses auf Dritte abzuwälzen.
Grundprinzip ist, dass der Prozessfinanzierer die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder auch gerichtlichen Verfolgung von Ansprüchen privater oder gewerblicher Art übernimmt.
Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses. Die Höhe dieser Beteiligungsquote ist wiederum abhängig vom Prozessfinanzierer, teilweise vom Umfang des übernommenen Risikos und auch von der Höhe der erzielten Summe.
Die Prozessfinanzierer werden allerdings in der Regel erst ab einem Mindeststreitwert von 10.000,00 €, teilweise auch erst ab 50.000,00 € oder gar 200.000,00 € tätig.
Übernommene Kosten
Dafür deckt der Prozessfinanzierer die Kosten der Auseinandersetzung auch für den Fall, dass der Prozess verloren geht. Zu den Kosten des Verfahrens gehören unter anderem:
- die Gerichtskosten
- die Kosten des eigenen Anwalts
- sämtliche Zeugen- und Sachverständigenkosten
- die Kosten des gegnerischen Anwalts.
Der vermeintliche Inhaber eines Anspruchs muss mit dem Prozesskostenfinanzierer seiner Wahl in Kontakt treten und diesem in der Regel sämtliche relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Die Prozesskostenfinanzierer bedienen sich in der Regel angestellter oder externer Juristen, um die Erfolgsaussichten einer Angelegenheit zu prüfen. Fällt diese Prüfung positiv aus, kann vom Prozesskostenfinanzierer der Fall übernommen werden.
Der Anspruchsinhaber erhält so die attraktive Chance einen berechtigten Anspruch ohne eigenes Kostenrisiko einklagen zu können. Darüber hinaus und dies macht die Vorgehensweise für Unternehmen attraktiv, wird die eigene Liquidität geschont.
Aktueller Überblick der Anbieter
In den letzten Jahren scheint eine Marktbereinigung statt gefunden zu haben und diverse Anbieter von Prozessfinanzierungen sind wieder vom deutschen Markt verschwunden. Insgesamt ist es um das Thema Prozessfinanzierung in den letzten Jahren deutlich ruhiger geworden.
Auf der Website der STIFTUNG WARENTEST findet sich ein Überblick der Anbieter mit deren Konditionen aus dem Jahre 2008: Marktübersicht Prozessfinanzierer
Auf der Website der WIRTSCHAFTSWOCHE findet sich eine Aufstellung der Anbieter von Prozessfinanzierungen aus dem Jahre 2013: Prozessfinanzierung Risiko abtreten, Chance teilenAuf der Website des LEGAL TIMES ONLINE findet sich ein Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden eines großen deutschen Prozessfinanzierungsgesellschaft aus dem Jahr 2014: Im Gespräch mit einem Prozessfinanzierer "Bei 50/50-Chancen könnten wir auch ins Casino gehen"
Update
Der DEUTSCHE ANWALTSVERLAG hat eine Infobrief mit dem Titel PROZESSFINANZIERUNG SPECIAL herausgegeben, der auf 16 Seiten das Prinzip der Prozessfinanzierung sowie die Vorteile für Rechtsanwälte und Mandanten näher beleuchtet.
Dargestellt werden im Weiteren auch der konkrete Ablauf einer Prozessfinanzierung, sowie Fälle und Lösungen zum Thema.
Abgerundet wird der Infobrief durch eine Checkliste sowie eine Marktübersicht über Prozessfinanzierer. Am Ende finden sich Firmenportraits (vulgo Werbung) der drei großen deutschen Prozessfinanzierer FORIS AG, LEGIAL AG und Roland Prozessfinanz AG.
Diesen Infobrief stellen wir gratis als PDF mit dem Titel PROZESSFINANZIERUNG SPECIAL zum Download zur Verfügung.
Für weitere Details über dieses Thema