Prozesskostenhilfe (PKH) in Berlin
Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe: finanziellle Hilfe des Staates
Die Voraussetzungen von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind zwei staatliche Instrumente, die Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen Rechtsberatung und gegebenenfalls auch aßergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt sichern sollen.
Während die Beratungshilfe für die außergerichtliche Rechtsberatung und eventuell auch Rechtsvertretung gedacht ist, sollen die Regeln der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe die Kosten eines Prozesses ganz oder teilweise abfedern helfen.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Beratungshilfe.
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe erhält jeder, der nach seinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten selbst zahlen kann.
Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe
Neben der entsprechenden Vermögenssituation des Ratsuchenden gibt es noch eine zweite Voraussetzung für die Gewährung der Prozesskostenhilfe durch das Gericht. Die beab-sichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.
Worin besteht die Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe übernimmt ganz oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes.
Die Prozesskostenhilfe hat jedoch keinen Einfluss auf die Kosten, die gegebenenfalls gegenüber dem Gegner zu erstatten sind. Vor allem können dies die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes sein.
Wer also den Prozess verliert, muss –auch wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt worden war- in der Regel die Kosten des gegnerischen Anwalts bezahlen.
Was muss man tun um Prozesskostenhilfe zu erhalten
Beim Prozessgericht muss ein Antrag gestellt werden, in dem der Streit unter Angabe der Beweismittel dargestellt wird. Dem Antrag sind zudem ein Formular über die Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Ratsuchenden beizufügen sowie ent-sprechende Belege.
Die Darstellung des Streites kann im Zweifel der Anwalt übernehmen, das Formular zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen muss der Ratsuchende natürlich selbst wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen.
Das Gericht wird dann über die Gewährung der Prozesskostenhilfe entscheiden und dem Ratsuchenden gegebenenfalls den gewünschten Rechtsanwalt beiordnen.
Sie können ein Formular zur Beratungshilfe hier von unserer Website herunterladen.
Das für Sie zuständige Amtsgericht können Sie mit dem Orts- und Gerichtsverzeichnis einfach ermitteln.
Mehr zum Thema Kosten & Anwaltsgebühren finden Sie auf unserer Website unter Anwaltsgebühren & Gerichtsgebühren in Deutschland.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Martin Liebert finden Sie unter RA Martin Liebert.