Was kann ich tun?
Ich habe meinen Lohn nicht erhalten.
Das ist eines der wichtigsten Themen für alle Berufstätigen.
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht RA Thomas Röth rät:
Grundsätzlich ist, wenn nichts vereinbart ist, der Lohn spätestens am Ende des laufenden Monats für diesen Monat zu zahlen. Sollte der Arbeitgeber mit mindestens einem Monatslohn (nicht weniger) in Verzug sein, können Sie ihm schriftlich mitteilen, dass Sie bisher kein Geld erhalten haben, er also in Verzug ist und Sie deshalb ab jetzt ein Zurückbehaltungsrecht an Ihrer Arbeitskraft ausüben werden, bis er bezahlt haben wird. Sie müssen dann nicht zur Arbeit gehen und bekommen für die Tage bis die Zahlung eintrifft trotzdem Ihr Gehalt. Sie dürfen dies allerdings nur so lange machen, solange nicht bezahlt ist und auch nur so lange, solange ein Monatsgehalt oder mehr aussteht.
Weitere Verhaltensempfehlungen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses hängen davon ab, worum es geht. Es gibt hier die vielfältigsten Probleme. Wenn Sie allerdings ein Interesse daran haben sollten, Ihr Arbeitsverhältnis zu behalten oder nicht entschädigungslos zu beenden, empfiehlt sich dringend eine strategische Beratung mit dem Anwalt. Hintergrund ist, dass das Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist. Das bedeutet, dass jeden Tag Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen. Dies nutzen Arbeitgeber, um weitere Beendigungsgründe zu schaffen. Um also nicht ins „offene Messer“ zu laufen, ist es wichtig eine Strategie festzulegen, wie man sich zukünftig -je nach den eigenen Zielen- arbeitsvertragsgemäß verhält.
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