Arbeitsrecht
Liebert & Röth: Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Berlin & Bundesweit
Im Arbeitsrecht stehen sich in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der anderen Seite gegenüber. Zum einen geht es um individuelle Ansprüche (Lohn, Überstunden, Kündigung, Abmahnung und dergleichen) und zum anderen um kollektive Angelegenheiten (Betriebs-/Personalratsangelegenheiten, Tarifvertragsangelegenheiten und andere Mitbestimmungsangelegenheiten).
Typische Fragestellungen aus der anwaltlichen Praxis sind:
- Ich habe ein Bewerbungsgespräch und worauf muss ich achten?
- Ich habe mich beworben und bin abgelehnt worden. Was kann ich tun?
- Ich habe den Entwurf eines Arbeitsvertrages vorgelegt bekommen. Worauf muss ich achten?
- Ich habe meinen Lohn nicht erhalten. Was kann ich tun?
- Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was nun?
- Ich habe eine Kündigung erhalten. Was nun?
- Ich hatte heute ein kurzfristig anberaumtes Personalgespräch. Dort wurde mir gesagt: Entweder Sie unterschreiben den Aufhebungsvertrag oder Sie bekommen eine fristlose Kündigung. Was nun?
- Hinweise für Geschäftsführer: Sie sind Geschäftsführer einer GmbH und bekommen Stress mit den Gesellschaftern. In der Regel handelt es sich neben Ihrer Organstellung um ein Dienstverhältnis. Für Streit in diesem Dienstverhältnis kann je nach Gesellschafterstellung des Geschäftsführers das Zivilrecht oder das Arbeitsgericht zuständig sein.
Die Lösungen für diese typischen Fragen finden Sie in unserem Artikel Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht und bei einem Gespräch mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Röth.
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