Liebert & Röth: Rechtsanwälte für Architektenrecht Berlin & Bundesweit
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten und Auftraggeber untereinander und auch Dritten, wie etwa Auftagnehmern und Nachbarn, gegenüber.
Das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern sondern findet sich in zahlreichen Rechtsvorschriften. Dies sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sowie die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.
Typische Fragestellungen sind:
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