Liebert & Röth: Rechtsanwälte für Baurecht Berlin & Bundesweit
Im Baurecht wird meist zwischen privaten Baurecht und öffentlichen Baurecht unterschieden.
Privates Baurecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherr und Auftraggeber einerseits und den Auftaggnehmern, Bauunternehmen oder Handwerkern andererseits. Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B).
Öffentliches Baurecht handelt von den verwaltungsrechtlichen Rechten und Pflichten des Bauherrn gegenüber Staat, Ländern und Gemeinden.
Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die landesrechtlichen Bauordnungen (LBauO).
Typische Fragestellungen sind: