Neues Baurecht 2018 – Alle Änderungen im Detail
Liebert & Röth: Baurecht für Berlin & Bundesweit
Überblick Baurechtsreform 2018
Das neue Baurecht ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Damit wurde die größte Reform im Baurecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umgesetzt.
Erstmalig werden der Bauvertrag, der Verbraucherbauvertrag, der Architektenvertrag sowie der Bauträgervertrag im BGB normiert. Die Reform tangiert alle Verträge aus dem Umfeld des Bauwesens, die ab dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen werden.
Hinzu kommen wichtige Änderungen im Werkvertragsrecht, die ebenfalls für jeden Vertrag im Bauwesen gelten, daneben aber auch für alle anderen Werkverträge Bedeutung haben. So zum Beispiel für Verträge rund um die Herstellung von Software, Autoreparaturen, Webdesign etc.
Abgerundet wird die Reform mit Änderungen im Kaufrecht, die ebenfalls eine erhebliche Bedeutung für das Bauwesen haben und die Mängelgewährleistung zwischen Handwerkern und Bauunternehmern einerseits und ihren Lieferanten bzw. den Lieferantenketten neu definieren.
- Grund der Reform und Änderungen im Werkvertragsrecht - Im ersten Artikel werden kurz die Hintergründe beleuchtet, die zum Reformvorhaben geführt haben. Anschließend werden die Änderungen des Werkvertragsrechtes (§§ 631 ff. BGB) detailliert dargestellt.
- Der Bauvertrag und der Verbraucherbauvertrag - Im zweiten Artikel -werden die neu in das BGB eingeführten Vertragstypen Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag im Einzelnen diskutiert.
- Der Architekten- und Bauträgervertrag - Der dritte Artikel behandelt neben dem neu in das BGB eingeführten Architekten- und Ingenieurvertrag auch den ebenfalls neu implementierten Bauträgervertrag.
- Änderungen in der kaufrechtlichen Mängelhaftung - Der vierte Artikel behandelt abschließend die vom Gesetzgeber durchgeführten Änderungen im Kaufrecht, die für die Auftragnehmer im Bauwesen einerseits und Lieferanten und Hersteller von Baumaterialien andererseits eine große Bedeutung haben. Hinzu kommen einige Hinweise auf Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz.
Weiterführende Links:
- Die Kanzlei Kapellmann Rechtsanwälte hat ein PDF erstellt, was in gut lesbarer Form eine konsolidierte Fassung der neuen Regelungen darstellt. Das PDF können Sie hier herunterladen.
- Die Kanzlei CMS stellt als PDF eine Synopse der Vorschriften BGB alt/neu und VOB/B zur Verfügung.
- Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Deutschen Bundestages zum Gesetzesentwurf finden Sie als PDF hier.
Mehr zum Thema Bauvertrag und Werkvertrag finden Sie auf unserer Website unter Rechtsgebiete Baurecht.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Martin Liebert finden Sie unter RA Martin Liebert.