Baurechtssammlung. Band 88 - eine Rezension
Werner Verlag, 1. Auflage 2021, Hardcover, 1.246 Seiten, 198,00 Euro, ISBN 978-3-8041-5468-1
Es gibt Buchprojekte, bei denen man sich die Augen reibt und erstaunt feststellt, dass Herausgeber und Verlag heute noch erhebliche Mühen auf sich nehmen und die finanziellen Risiken einer Veröffentlichung eingehen, um jährliche Buchreihen fortzusetzen, auch wenn die Übermacht der Onlinedatenbanken und freien Informationen im Internet erdrückend erscheint.
Die Baurechtssammlung des Werner Verlags ist eine derartige Buchreihe. Vorgelegt hat der Verlag mittlerweile den 88. Band der Reihe mit zweihundert verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen von insgesamt 16 Gerichten. Der erste Band der Reihe umfasste damals Entscheidungen aus dem Zeitraum 1945 bis 1950. Eine wahrhafte Mammutaufgabe also.
Wie ausgeführt, enthält der 88. Band ausschließlich verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zum Baurecht im weiteren Sinne. Schwerpunkt ist die Rechtsprechung zur Bauleitplanung und zu den Nachbareinwendungen. Er erfasst aber auch Entscheidungen zur Sicherung der Bauleitplanung, zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten und eine Vielzahl von Entscheidungen zum Bauordnungsrecht. Weiter finden sich auch einige Entscheidungen zum Denkmalschutzrecht, zum Emissionsschutzrecht, zur Raumordnung und auch zum Natur- und Landschaftsschutzrecht.
Die Entscheidungen sind thematisch geordnet und in gewisser Weise auch gewichtet, sodass ein schneller Überblick zu aktuellen Fragen des öffentlichen Baurechts gelingen kann.
Und hierin liegt tatsächlich – dies hebt der Herausgeber Ralf Redeker, Richter am Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster auch in seinem Vorwort hervor – der entscheidende Vorteil gegenüber den omnipräsenten elektronischen Datenbanken. Die Sammlung lädt dazu ein, ein wenig zu schmökern und sich einen aktuellen Überblick zu bestimmten Fragen zu verschaffen.
Respekt für den Herausgeber und auch für den Verlag, der die lange Tradition fortsetzt, die wichtigsten Entscheidungen eines Jahres auch in Buchform und nicht nur in der Form von Datenbankeinträgen zu veröffentlichen.
Es steht zu vermuten, dass derartige Projekte aus einer gewissen Leidenschaft für die Thematik herrühren und sich vermutlich nicht zu Kassenschlagern entwickeln werden.
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