VOB Teile A und B Kommentar eine Rezension
Ingenstau/Korbion/Leupertz/von Wietersheim (Hrsg.) VOB Teile A und B. Kommentar
22. Aufl. 2023, 3104 Seiten, Werner Verlag, 259,00 Euro, ISBN 978-3-8041-5486-5
Im Jahr 2023 erscheint der bekannte Kommentar von Ingenstau/Korbion zu den Teilen A und B der VOB bereits in der 22. Auflage. Die erste Auflage stammt aus dem Jahr 1960, und das Werk scheint sich nach wie vor großer Beliebtheit zu erfreuen. Im Durchschnitt sind in den letzten 53 Jahren etwa alle drei Jahre Neuauflagen erschienen. Das allein ist schon eine verlegerische Leistung.
Mittlerweile wird der Kommentar von keinen Geringeren als Prof. Leupertz und Prof. von Wietersheim herausgegeben. Die ersten ca. 1000 Seiten sind der VOB Teil A gewidmet, der Rest der VOB Teil B. Hinzu kommen umfangreiche Anhänge, z.B. eine ca. 100 Seiten umfassende Darstellung des selbständigen Beweisverfahrens.
Insgesamt also ein im besten Sinne gewichtiges Werk mit über 3000 Seiten und es stellt sich die Frage, ob eine gemeinsame Kommentierung der ersten beiden Teile der VOB heute überhaupt noch sinnvoll ist. Prof. Leupertz ist sich der Problematik in seinem Vorwort offensichtlich bewusst. In Zeiten, in denen es einen Fachanwaltstitel für Vergaberecht einerseits und einen Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht andererseits gibt, stellt sich durchaus die Frage, wie viel die beiden Rechtsgebiete tatsächlich miteinander verbindet. Gleichzeitig ist natürlich festzustellen, dass Teile der VOB/B besser verständlich sind, wenn man die entsprechenden Vorschriften des Teils A mitliest oder zumindest kennt.
Die Kommentierung selbst ist auf gewohnt hohem Niveau und sehr umfangreich. Wer wie der Rezensent regelmäßig mit der praktischen Abwicklung von Bauvorhaben und damit vorrangig mit der VOB/B und weniger mit Vergabeverfahren zu tun hat, ist mit dem Großkommentar jedenfalls gut bedient.
Die Kommentierung ist auf dem neuesten Stand und eine weitere Vertiefung dürfte nur selten erforderlich sein. Wer also derzeit einen neuen Kommentar zur VOB sucht, ist hier sicher gut bedient. Und auch ein Blick in die VOB/A, z.B. zu den Grundlagen der Einheitspreise, kann nicht schaden.
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