Liebert & Röth: Rechtsanwälte für Bauträgerrecht Berlin & Bundesweit
Das Bauträgerrecht regelt die Rechte und Pflichten der Käufer und Bauträger untereinander und leitet häufig in das WEG-Recht über. Denn in vielen Fällen bieten die Bauträger Eigentumswohnungen, Reihenhäuser oder Town Houses zum Kauf an, die in der Form von Eigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsrecht organisiert sind.
Beim Bauträgervertrag handelt sich um um eine Mischform aus Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht.
Neben dem Bürgerliche Gesetzbuch § 650u BGB ist im Zusammenhang mit dem Bauträgerrecht als wichtiges gesetzliche Grundlage vor allem die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu nennen.
Typische Fragestellungen sind:
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Rechtsanwalt Martin Liebert ist spezialisiert auf das Bauträgerrecht und ist seit mehr als 15 Jahren in diesem Rechtsgebiet als Rechtsanwalt und Dozent tätig.
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