Der heilige Ivo – Schutzpatron der Anwälte und Richter
Workshop of Rogier van der Weyden. A Man Reading (Saint Ivo?).
© The National Gallery, London.
Rechtsanwalt & Fachmann für Berufsrecht Thomas Röth über den heiligen Ivo, den Schutzpatron der Rechtsanwälte und Richter.
Der Patroziniumstag ist am 19. Mai eines jeden Jahres, an diesem Tag wird also seiner gedacht.
1. Was sind Heilige?
Ich will hier nicht eine Definition bringen. Auf jeden Fall kennen wir alle irgendeine Heiligenlegende (oft grausame Geschichten von Märtyrern, oft wundertätige Personen usw.). Sie können auch als Helden mit Vorbildcharakter angesehen werden, in moderner, nichtreligiöser Form gut nachzulesen bei Susan Neiman „Moralische Klarheit“. Zur Zeit wird der Begriff des Heiligen anhand des 2017 erschienen Buches von Hans Joas „Die Macht des Heiligen“ diskutiert.
2. Welche Heiligen haben mit Justizberufen zu tun (teilweise mit Patroziniumstagen)?
Berufsstand: | Heilige: |
---|---|
Anwälte: | Katharina von Alexandria (25.11.), Lucia (13.12.), Nikolaus von Myra (6.12.) |
Gefängniswärter: | Adrianus (Hadrian), Hippolyt von Rom |
Gerichtsdiener: | Ludwig IX. |
Notare: | Clothilde, Fiacrius, Ivo (Yves) Hélory, Johannes, Katharina von Alexandria, Lucia, Lukas, Markus, Nikolaus von Myra |
Polizisten: | Severus von Ravenna |
Rechtsanwälte: | Ivo (Yves) Hélory (19.5.), Raimund von Peñafort (7.1.) |
Sekretäre, Sekretärinnen: | Katharina von Alexandria |
Staatsanwälte: | Raimund von Peñafort |
Richter: | Brictius von Tours (13.11.), Chrysanthus und Daria, Daria (25.10.), Ivo (Yves) Hélory, Nikolaus von Myra |
Steuerbeamte: | Matthäus |
Steuerberater: | Mammas |
Steuerfachleute: | Mammas |
(aus dem ökumenischen Heiligenlexikon)
3. Der heilige Ivo
Sankt Ivo ist also nicht der einzige Heilige für juristische Berufe.
Da die Profession der Juristen erst seit dem 12. Jahrhundert allmählich entstand, machten sie sich auch erst spät auf die Suche nach einem Schutzpatron. Ivo lebte von 1247 bis 1303. Er hat gegenüber den älteren Heiligen für die juristischen Berufe den Vorteil, juristisch tätig gewesen zu sein. Wie und wann er Schutzherr des gesamten Juristenstands geworden ist, ist nicht genau datierbar und erst ab der Neuzeit nachweisbar.
4. Zum Leben des Sankt Ivo
Ivo Hélory ist um 1247 in Kermartin in der Diözese Minihy bei Tréguier in der Bretagne in Frankreich geboren. Er ist Kind von Adligen und verbringt in der Bretagne seine Kindheit. 1261 geht er an die Artistenfakultät (= Grundstudium im Mittelalter) in Paris. 1267 bis 1271 studiert er das Kirchenrecht in Paris und geht (wohl ohne Abschluss) 1271 bis 1273 nach Orléans, um dort das römische Recht zu studieren. 1273 bis 1277 hält er sich wieder in Paris für weitere Studien auf und ist von 1277 bis 1279 zu einem zweiten Studienaufenthalt in Orléans. 1280 bis 1284 ist er als Kirchenrichter (Offizial) in Rennes tätig und von 1284 bis 1298 auch Berater beim Bischof von Tréguier und arbeitet als (Armen-)Anwalt. Ab ca. 1284 bis ca. 1291 ist er auch Priester und Pfarrherr von Trésdrez. 1298 beendet er seine Tätigkeit als Offizial. Von 1293 bis zu seinem Tod 1303 ist er Pfarrherr von Louannec und am 19. Mai 1303 stirbt er in Kermatin. Er sympathisierte mit dem Bettelorden und lebte vorwiegend asketisch. Am 19. Mai 1347 wird er vom Papst Clemens VI. in Avignon heiliggesprochen.
In ihrem schmalen Büchlein (135 Seiten, 2007 im Schmidt Verlag in Köln erschienen, 19,80 €) geben Kollege Michael Streck und die ehemalige Kollegin Annette Rieck einen Abriss des Lebens von Sankt Ivo und seines Fortwirkens mit einigen bildlichen Darstellungen sowie weiteren Hinweisen. Material zum Leben des Heiligen Ivo ist insbesondere in der wiederaufgefundenen Akte zur Heiligsprechung zu finden. Dieses Aktenbündel wurde in der Bretagne in einer Bibliothek im 19. Jahrhundert gefunden und vom Finder (Arthur de La Borderie) herausgegeben. Die Verfasserin des Büchleins, Frau Annette Rieck, hat 1998 ihre Dissertation über den Heiligen Ivo von Hélory mit dem Untertitel „Advocatus pauperum, Patron der Juristen“ veröffentlicht.
Das kleine Buch besticht vor allen Dingen durch Hinweise zur damaligen Rechtsgeschichte (wie studierte man, was machte ein Offizial, was machte ein Anwalt) und Ausführungen dazu, was über die Jahrhunderte den Reiz des Heiligen für die Juristen ausgemacht hat. Dazu wird auf die Tradition der Sankt-Ivo-Preisreden hingewiesen, die – immer am 19. Mai eines Jahres – an vielen juristischen Fakultäten gehalten wurden und als eine Art Wasserstandsanzeige des Zustandes der juristischen Berufe in den jeweiligen Zeiten gelten können.
Die Autoren weisen auch darauf hin, dass diese Darstellungsmöglichkeiten insbesondere für Universitäten wichtig waren, die es ja insoweit schwerer haben als politische Macht oder wirtschaftliche Kraft. Es bildeten sich ab dem 17. Jahrhundert Sankt-Ivo-Brüderschaften, die kostenlos arme Parteien vertraten. Im deutschen Rechtskreis gab es solche Bruderschaften nicht, hier wurde ab dem 16. Jahrhundert der Anwalt zur Vertretung – jahrhundertelang ohne staatliche Vergütung – verpflichtet.
Ivo war zunächst ein Heiliger für die Bretagne und geriet später als Heiliger für die Juristen nach Europa. Da vor allen Dingen in den Süden und in die heutigen Beneluxländer sowie teilweise nach Deutschland und Österreich.
5. Was macht nun den heiligen Ivo außer religiös-geschichtlicher Reminiszenzen so interessant?
Er war zwar ein Adliger, machte jedoch nicht die kirchlich- juristische Superkarriere. Er war wohl ein guter Rhetor und ein guter Streitschlichter. Er blieb allerdings im bretonischen Bezugsrahmen. Sein Leben war nicht (s. o. zu 1.) „gewalt(tät)ig“. Er berücksichtigte die aequitas caononica, will sagen, er hielt das Maß zwischen falscher Strenge und Milde und er war zur Vertretung der Armen verpflichtet (wenn es sich um eine gerechte Sache handelte). Im Buch werden einige Fälle geschildert. Das Buch ist gut bebildert (Gemälde, Skulpturen, Umzüge) und enthält diverse Litaneien an Sankt Ivo. Auffällig ist, wie häufig bei Anbetung seiner Person immer wieder vernichtende Äußerungen über den Anwaltsstand vorkommen (zu viel Honorar, Prozessverschleppung etc.).
Dazu ein alter Vers:
„Der Heilige Ivo aus der Bretagne, war Anwalt und doch kein Straßenräuber – eine Sache, die dem Volk wie ein Wunder vorkommt.“
Er ist also interessant, weil er so „normal“ ist. Ein Heiliger, der unseren Beruf ausübte.
Für den 19. Mai folgendes Gebet eines französischen Kollegen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts an Sankt Ivo:
„Verschone uns St. Yves, mit … der Forderung nach Erfolgshonoraren/Terminsverschiebungen um 14 Tage/der Beredsamkeit unserer Berufsgenossen/ … /dem Papierkrieg und dem Kauderwelsch der Anwälte/ … dem schweren Schlaf der Richter/Einwendungen/ … Zeugen, die nichts gesehen haben/Zeugen, die zu viel gesehen haben/Zeugen, die schlecht gesehen haben/anschwellende Entscheidungssammlungen/ … undurchsichtigen Schachzügen der Gegenpartei/ … den Feinheiten des Rechts …“ Gerne kann das Gebet für unsere Zeit aktualisiert werden.
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