Ausreichende Ausstattung der Gerichte oder Stillstand der Rechtspflege?
Berufsrecht in Berlin
Rechtsanwalt & Fachmann für anwaltliches Berufsrecht Thomas Röth über die Verfahrensdauer vor den Berliner Gerichten.
Der Berliner Abgeordnete des Abgeordnetenhauses Marcel Luthe (FDP) fragt gerne jährlich Anfang Dezember bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antikdiskriminierung nach Statistiken zum Titel gebenden Thema, zuletzt am 7.12.2017 mit Antwort vom 21.12.2017. Das Dokument ist die Drucksache des Abgeordnetenhauses 18/12905 und ist im Netz zu finden hier.
Demnach hat die Senatsverwaltung folgende durchschnittliche Verfahrensdauern bei Berliner Gerichten für die Jahre 2011–2016 mitgeteilt, ohne dass die Quellen genau benannt werden.
Für 2016 gelten folgende Erledigungszeiten (= von der Klageeinreichung bis zur Beendigung der Instanz qua Urteil oder Vergleich etc.):
Zivilgerichte
Das „schnellste“ Amtsgericht ist Spandau mit 3 Monaten, das langsamste ist Mitte mit 7,8 Monaten; die Amtsgerichte Neukölln, Schöneberg und Tempelhof-Kreuzberg liegen deutlich über 4 Monaten.
Für die „höheren“ Zivilgerichte gilt Folgendes:
Landgericht Berlin (erstinstanzlich): 10 Monate
Landgericht Berlin (Berufungssachen): 8 Monate
Kammergericht (Berufungsverfahren): mehr als 14 Monate
Familiengerichte
Für die Familiengerichte liegt der erstinstanzliche Durschnitt bei 6,8 Monaten und der zweitinstanzliche bei 5,4 Monaten
Strafgerichte
Amtsgericht Tiergarten: 3,3 Monate
Landgericht Berlin (erstinstanzlich): 8 Monate
Landgericht Berlin (Berufungssachen): 7,3 Monate
Kammergericht (erstinstanzlich): 4,8 Monate
Kammergericht (Revisionsverfahren): 1 Monat
Arbeitsgerichte
Arbeitsgericht Berlin im Durchschnitt (Urteilsverfahren inkl. Eilverfahren): 3,2 Monate
Arbeitsgericht Berlin im Durchschnitt (Beschlussverfahren inkl. Eilverfahren): 3,5 Monate
Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg im Durschnitt (Urteilsverfahren inkl. Eilverfahren): 4,9 Monate
Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg im Durschnitt (Beschlussverfahren inkl. Eilverfahren): 4,8 Monate
Verwaltungsgerichte
Verwaltungsgericht: Klageverfahren 8,8 Monate und einstweilige Rechtsschutzverfahren 1,6 Monate
Oberverwaltungsgericht: Berufungsverfahren 13 Monate und Beschwerdeverfahren 2,4 Monate
Sozialgerichte
Sozialgericht: Klageverfahren 15,6 Monate und einstweilige Rechtsschutzverfahren: 0,9 Monate
Landessozialgericht Berufungsverfahren 17,8 Monate und Beschwerdeverfahren 2,7 Monate
Weiter enthält das o. a. Dokument die Eingänge eines jeden Jahres bei den Rechtsmittelgerichten, nicht jedoch die Zahlen für die Eingangsgerichte.
Insgesamt brauchbare Informationen, um z. B. den Mandanten die Verfahrensdauer in etwa mitteilen zu können.
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