Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Neue Möglichkeiten zur Streitbeilegung bei Verbrauchern
Am 01.04.2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19.02.2016 in Kraft getreten.
Wesentlicher Bestandteil ist als neues Stammgesetz das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG); daneben werden verschiedene spezialgesetzliche Bestimmungen über Schlichtungsstellen angepasst. Ergänzend ist zum 01.04.2016 auch die Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV) vom 28.02.2016 in Kraft getreten.
Die deutsche Anwaltschaft hat frühzeitig im Jahr 2011 eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten geschaffen (§ 191f BRAO). Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin ist nun bereits als eine der wenigen Stellen vom Gesetzgeber als Schlichtungsstelle im Sinne des VSBG anerkannt.
Die Informationspflichten für Unternehmer, die nach §§ 36, 37 VSBG vorgesehen sind und die auch von der Anwaltschaft zu beachten sind, gelten aber erst ab dem 01. Februar 2017.
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