Fortbildung beim Berliner Anwaltsverein
§ 43f BRAO schreibt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine berufsrechtliche Fortbildung im ersten Jahr nach der Zulassung vor. Eine Verpflichtung, die manche als lästig empfinden mögen, da die Rechte und Pflichten unseres Berufs bereits während des Referendariats thematisiert werden. Immerhin konnten Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins im Oktober 2023 an einer kostenlosen Fortbildung teilnehmen. Dennoch mussten die Teilnehmer*innen freie Zeit opfern. Sie hatten sich vielleicht auch schon auf zehn Stunden trockenen Unterricht eingestellt.
Doch so sollte es am Wochenende mit den Kollegen Markus Hartung und Thomas Röth nicht kommen. Sie gestalteten den Unterricht wie einen Besuch beim italienischen Restaurant. Dementsprechend waren die Themen der Veranstaltung in die verschiedenen Gänge eines abwechslungsreichen Menüs aufgeteilt. Dieses entpuppte sich als Festmahl aus praxisrelevanten Fällen und konkreten Handlungsempfehlungen für den anwaltlichen Alltag. Die Berufsrechtsprofis wechselten sich ab und traten immer wieder in spannende Dialoge untereinander und mit dem Publikum. So entwickelten die Berufsanfänger*innen schnell ein erstes Judiz für die Fallstricke des Berufsrechts, aber auch für die Chancen und Möglichkeiten in der anwaltlichen Tätigkeit.
Der Unterricht, gestaltet wie ein Besuch beim italienischen Restaurant, entpuppte sich als Festmahl aus praxisrelevanten Fällen und konkreten Handlungsempfehlungen für den anwaltlichen Alltag
Themenschwerpunkte waren zum einen die „core values“ der Anwaltschaft. Dazu gehörten die Unabhängigkeit, die Verschwiegenheitspflicht, der korrekte Umgang mit Fremdgeldern und Interessenkonflikten. Zum anderen wurden Werbung, Berufspflichten, Kanzleipflicht, zivilrechtliche Haftung, strafrechtliche Risiken und berufsrechtliche Sanktionen behandelt. Aber auch die Privilegien des Anwaltsberufs und die anwaltliche Vergütung wurden thematisiert. Interessante Praxistipps waren, wann und warum es sinnvoll sein kann, Mandate zu begrenzen, was inzwischen alles zulässige Werbung ist, welche Möglichkeiten der Anwaltsvergütung es außerhalb des RVG gibt und wie man diese umsetzt (Stichwort: rechtssichere Vergütungsvereinbarung), und wie die Abgrenzung zwischen strafbarer Nötigung und zulässiger Druckausübung durch einen Schriftsatz erfolgt. Auch Tricks und Kniffe aus dem Berufsalltag wurden erläutert, zum Beispiel, wie man sicherstellt, dass Schriftsätze über das beA auch tatsächlich zugestellt werden. Nach zehn Stunden Fortbildung war ich jedenfalls etwas erschöpft. Zum Glück gab es zum Abschluss noch eine kleine kulinarische Belohnung aus dem Süden, die nichts mit Jura zu tun hatte und für Heiterkeit am Samstagnachmittag sorgte.
Der Berliner Anwaltsverein bietet die Fortbildung kostenlos für seine Mitglieder an – dies ist auch für die zweite Jahreshälfte 2024 geplant. Den Nachfolgetermin 2024 finden Sie in Kürze here pflichtfortbildung.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Philip Langhaeuser finden Sie unter RA Philip Langhaeuser.