Immobilienrecht
Liebert & Röth: Rechtsanwälte für Immobilienrecht Berlin & Bundesweit
Zum Immobilienrecht gehören sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken oder Eigentumswohnungen, aber auch deren Verwaltung stehen.
- Damit handelt es sich um eine Querschittsmaterie aus dem Kauf- und Mängelgewährleistungsrecht des BGB und der Grundbuchordnung (GBO) mit vielen Bezügen zum Baurecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
- Zum Immobilienrecht lässt sich auch der Kauf noch zu bauender Einfamilienhäuser, Reihenhäuser & Doppelhaushälften oder Eigentumswohnungen im Rahmen eines Bauträgervertrages zählen. Den Bauträgergeschäften haben wir aufgrund der steigenden Bedeutung eine eigene Themenseite Bauträgerrecht gewidmet.
- Informationen zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Immobilienmaklern finden Sie unter Maklerrecht.
- Daneben spielt die Haftung des Grundstückseigentümers gegenüber Dritten (Verkehrssicherungspflichten) eine immer größere Rolle.
Typische Fragestellungen im Immobilienrecht:
- Sie wollen ein Grundstück oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen und wollen sich beraten lassen?
- Sie haben eine Immobilie/Wohnung erworben und nun zeigen sich Mängel wie Feuchtigkeit, Hausbock oder Schwamm. Haben Sie Rechte gegenüber dem Verkäufer, auch wenn Mängelgewährleistung im notariellen Kaufvertrag ausgeschloßen wurde?
- Sie haben eine Wohnung von einem Bauträger gekauft, aber der wird nicht fertig?
- Ihr Grundstück ist mit einem Vorkaufsrecht, einem Wegerecht, einer Grunddienstbarkeit, einer Baulast oder einem Nießbrauch belastet?
- Sie haben Ärger mit Nachbarn wegen des genauen Verlaufs der Grundstücksgrenze, einem Überbau oder einem Überwuchs (Überhang)?
Wir haben die Anworten auf Ihre Fragen. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Martin Liebert oder Rechtsanwalt Thomas Röth.
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