Beleidigungen und Bedrohungen durch den Nachbar
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Beleidigungen und Bedrohungen durch den Nachbarn sind besonders unangenehm; betreffen sie doch den persönlichen Rückzugsort der eigenen Wohnung. Hier sollte man sich sicher und wohl fühlen dürfen. Wenn Deeskalations-Versuche scheitern oder von vornherein aussichtslos sind, kann das zur Verzweiflung führen.
Einige Dinge können Sie jedoch unternehmen.
1. Was Sie tun sollten
Rufen Sie die Polizei, wenn Sie akut gefährdet werden! Beleidigung und Bedrohungen können Vorstufen zu Gewalttaten sein. Außerdem kann die Polizei Strafanzeigen- bzw. Strafanträge direkt aufnehmen und Zeugen befragen.
Protokollieren Sie jeden Vorfall genau. Das heißt nach Datum und Uhrzeit und was der Nachbar genau gesagt und getan hat. Damit können Sie die Vorfälle belegen.
- Wohnen Sie zur Miete? Informieren Sie Ihren Vermieter über jeden Vorfall und bitten ihn um Abhilfe. Denn der Vermieter ist vertraglich verpflichtet, für den Hausfrieden zu sorgen. Tut er das nicht, sind Sie möglicherweise berechtigt die Miete mindern, um den Vermieter zum Handeln zu bewegen.
- Wohnt Ihr Nachbar bei Ihrem Vermieter ebenfalls zur Miete? Dann wird Ihr Vermieter den Nachbarn im Regelfall abmahnen. Bei wiederholten Verstößen kann ihm dann die Kündigung drohen.
- Wenn der Nachbar Sie beleidigt, macht er sich natürlich strafbar. Zeigen Sie Grenzen auf und Stellen Sie bei der Polizei Strafantrag und benennen möglichst Zeugen. Dafür haben Sie drei Monate Zeit.
- Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne liegt seltener vor. Das ist der Fall, wenn Ihnen der Nachbar mit der Begehung einer bestimmten zukünftigen Straftat droht, die so schwerwiegend ist, dass sie als Verbrechen gewertet wird. Stellen Sie im Zweifel eine Strafanzeige und benennen Sie Zeugen. Oft sind Sie nicht allein vom Verhalten des Nachbarn betroffen. Tun Sie sich mit anderen Nachbarn zusammen und wehren Sie sich gemeinsam.
2. Was wir tun können
- Sie haben bereits Gewalt erfahren oder der Nachbar ist in Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück eingedrungen? Dann ist es schleunigst Zeit zu handeln, um Sie vor weiteren Übergriffen zu schützen. Wir können nach dem Gewaltschutzgesetz eine Eilentscheidung gegen Ihren Nachbarn erwirken. Das Gericht wird in vielen Fällen ein Kontakt- und Annäherungsverbot gegen den Nachbarn aussprechen. Verstößt er dagegen, drohen ihm Geld- oder sogar Haftstrafen.
- Wir können Ihren Nachbarn dazu auffordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Denn Ihnen steht in vielen Fällen ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn zu. Dabei verpflichtet sich der Nachbar, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Gibt er die Erklärung nicht ab, können wir eine Eilentscheidung gegen den Nachbarn erwirken.
- Weigert sich Ihr Vermieter zu handeln? Dann können wir Sie bei den weiteren Schritten unterstützen.
- Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte als Opfer einer Straftat im Strafverfahren wahrzunehmen.
Wir prüfen für Sie individuelle Vorgehensweisen und besprechen diese Schritt für Schritt mit Ihnen.
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Autor: RA Philipp Langhaeuser