StichwortKommentar Nachbarrecht - eine Rezension
Curt M. Jeromin / Bernhard Klose / Gerhard Ring / Hubertus Schulte Beerbühl (Hrsg.) StichwortKommentar Nachbarrecht. Zivilrecht | Öffentliches Recht | Strafrecht Nomos Verlag, 1. Auflage 2021, 1.200 Seiten, Hardcover, 128 Euro, ISBN 978-3-8487-6 516-4
Der Rezensent hat bereits vor einiger Zeit den Stichwort-Kommentar Wohnungseigentumsrecht aus dem Nomos Verlag rezensiert.
Die Idee des StichwortKommentar Wohnungseigentumsrecht ist gelungen, das Werk bietet durchweg einen schnellen Einstieg in die verschiedensten Fragestellungen.
Umso gespannter war der Rezensent auf den ebenfalls 2021 erschienenen StichwortKommentar Nachbarrecht. Stellt sich doch das Nachbarrecht noch heterogener dar als das WEG und wird aus den grundverschiedenen Rechtsquellen des Zivilrechtes, öffentlichen Rechtes und Strafrechtes gespeist.
Entsprechend dem Konzept finden sich 134 Stichworte von A wie Abgrabung bis Z wie Zwangsschlichtung. Hier finden sich so schöne Stichworte wie Autowaschanlage, Dashcam, Dunstabzugshaube, Gartenzwerg, Photovoltaikanlage, Ungeziefer und Wintergarten. Auf knapp 1.300 Seiten erschließt sich für die Fachleute die gesamte Schönheit des nachbarschaftlichen Zusammenlebens.
In treffender Weise haben die Herausgeber ihrem Kommentar ein Zitat aus Wilhelm Tell vorangestellt: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Wobei Tell auch nicht der friedlichste aller Nachbarn gewesen sein dürfte.
Der Stichwortkommentar eignet sich gut für einen ersten Überblick über eine Thematik, die vielleicht noch nicht geläufig ist oder nicht zum eigenen Kerngebiet gehört. Wobei die einzelnen Stichworte nicht gleich gewichtet sind. Der Umfang und die Gründlichkeit der Kommentierung unterscheiden sich zeilenweise erheblich.
Gut gefallen haben dem Rezensenten z. B. die Einführung in die Problematik der Abstandsflächen und Grenzabstände oder etwa die Ausführungen zu den Baulasten. Zu anderen – insbesondere aktuellen Problemen – bleiben dann die Ausführungen erstaunlich dünn. Als Beispiel sei genannt die Problematik eines Überbaus auf das Nachbargrundstück auf Grund einer verpflichtenden energetischen Sanierung (GEG, vormals EnEV). Hier befindet sich der Eigentümer der Immobilie in einem klassischen Dilemma. Einerseits verlangt der Gesetzgeber von ihm das Aufbringen umfangreicher Dämmung, gleichzeitig verbietet das BGB den Überbau zum Nachbarn. Einige Länder haben in ihren Nachbargesetzen versucht, diesen Konflikt zu lösen. Hierzu findet sich im Kommentar allerdings erstaunlich wenig.
Dennoch ein Nachschlagewerk, das seine Berechtigung hat und dessen Stichworte zum Schmökern einladen.
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