Liebert & Röth: Rechtsanwälte für Maklerrecht Berlin & Bundesweit
Das Maklerrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts und es regelt die Rechte und Pflichten der Makler. Von zentraler Bedeutung ist dabei der Maklervertrag.
Der Maklervertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 652 ff. BGB) geregelt, daher handelt es beim Maklerrecht in Deutschland im Wesentlichen um Richterrecht. Weil der Gesetzeber so wenige gesetzliche Vorgaben macht, entscheiden letztendlich die deutschen Gerichte, welche Verpflichtungen ein Immobilienmakler hat, wann er in die Haftung genommen werden kann und wann insbesondere der Maklerlohn zu zahlen ist.
Ende 2020 ist die Reform des Maklerrechts in Kraft getreten. Neben der Verteilung der Maklerprovision enthält die Reform auch eine wichtige Formvorschrift, die von Maklern eine gewisse Aufmerksamkeit verlangt, wollen Sie in Zukunft Ihre Ansprüche auf Ihren Maklerlohn durchsetzen.
Typische Fragestellungen sind:
Wir versprechen Ihr Interesse zu verteidigen und eine Lösung für Ihr Problem zu finden!
Rechtsanwalt Martin Liebert ist spezialisiert auf das Maklerrrecht und ist seit mehr als 10 Jahren in diesem Rechtsgebiet tätig.
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