Denn sie wissen was sie tun
Ernst Ottwalt
Verlag Das kulturelle Gedächtnis, neu aufgelegt 2018, 363 Seiten, Hardcover, EUR 25, ISBN: 978-3-946990-12-3
1931 erschien dieser Justizroman im Malik Verlag. Die Hauptfigur des Romans ist der zunächst Jurastudent, später Strafrichter Friedrich Wilhelm Dickmann. Er war als junger Mann im Ersten Weltkrieg, danach arbeitslos und begann dann, Jura zu studieren (zunächst in Jena, dann in Berlin, Mitglied einer Burschenschaft), machte sein Referendariat in Berlin und wurde anschließend zunächst Richter in Pörgelau (soll zwei Zugstunden von Berlin weg sein), bevor er nach Berlin als Richter, später Richter am Landgericht, zurückkehrte.
Das Buch schildert seinen Werdegang, seine Haltungen, seine Ideen, Theorien. Dabei wird die Hauptfigur nie schwarz-weiß gemalt, sondern eher ein stimmiges Psychogramm eines stramm rechtskonservativen Bürgers. Er ist vielleicht mit dem Protagonisten aus Heinrich Manns Untertan ganz gut vergleichbar. Es werden viele tatsächliche Rechtsfälle in den deutschen Justizroman mit eingewoben. Gezeigt wird die Klassenjustiz (Bettelei war per se strafbar, der Adel und hohe Bürger wurden eher in Ruhe gelassen), er zeigt die Unterordnung der Frauen (der Protagonist schwängert eine Handwerkstochter, die an der Schwangerschaft stirbt). Er zeigt die Schandtaten/Morde der Freikorps und deren Anhänger nach dem Ersten Weltkrieg, schildert den Strafvollzug (dort insbesondere die unmögliche Resozialisierung selbst nach Jahren durch dichte Kontrolle der Polizei und das Offenbaren z. B. gegenüber einem neuen Arbeitgeber), er zeigt die Arbeitshäuser (darin wurden Bettler gesteckt) und beschäftigt sich mit dem justiziellem Alltagsleben sowie der politischen Justiz.
Der Roman gibt also anhand der Hauptfigur gute Einblicke in das justizielle Geschehen damals, ist sehr gut im dialogischem Zeichnen sozialer und rechtlicher Missstände (die meisten Verurteilungen wegen Bettelei oder Diebstahl waren schlicht Folge des Hungers und der Arbeitslosigkeit sowie der verweigerten Kriegsrenten). Dr. Dickmann wird als leicht schwermütiger, gründlicher Jurist geschildert, der immer wieder an einem Theoriengebäude zur Rechtfertigung seiner richterlichen Tätigkeit arbeitet. Es werden Gedanken zur Gerechtigkeit, zur unanfechtbar logischen und unangreifbaren Juristerei sowie insbesondere im Strafrecht zum Schutzzweckgedanken, „Sicherung der Gesellschaft“ erwogen. Damals anstehende Rechtsthemen wie Abtreibung, nichteheliche Kinder und die Strafrechtsreform werden im Roman behandelt.
Abgerundet wird das Buch durch eine damalige Rezension über dieses Buch von Kurt Tucholsky und eine biografische Skizze über den Autor. Der Autor war zunächst Mitglied der Freikorps und wandelte sich später zum Mitglied der kommunistischen Partei. Er hatte anfänglich einige Zeit Jura studiert und war mit einer Gerichtsreporterin verheiratet, hat neben dem rezensierten Roman noch einen weiteren, Theaterstücke und ein Sachbuch über die Geschichte des Nationalsozialismus (1932) verfasst. Er musste fliehen und landete schlussendlich in der Sowjetunion, dort geriet er in die stalinistische Säuberungswelle und starb am 24. August 1943 in einem Lager bei Archangelsk.
Fazit: ein schön aufgemachtes, lesbares Buch in diesem neuen Verlag, das gute Einblicke in das alltägliche gesellschaftlich-politische Justizgeschehen in den Zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts in Deutschland gibt und durch die abschreckende Brutalität und Autorität der Justiz sowie die theoretischen Gedankengänge des Protagonisten nicht nur informiert, sondern immer wieder dazu anregt, über den eigenen Justizalltag und Maßstäbe für diesen nachzudenken. Gerade auch die (negative) Haltung der Richter zur Demokratie wird hier sehr anschaulich geschildert. Deshalb sei ein Hinweis auf Rudolf Wassermanns Buch und ein Zitat daraus erlaubt: „Gesetze sind wichtig. Auf die Dauer verbürgt indessen nur der Charakter der Richter die Gerechtigkeit. Der Rechtsstaat braucht Menschen aus Fleisch und Blut, die ihm zu Wirklichkeit verhelfen. Sonst bleibt er toter Buchstabe … Gerichte sind fehlbar; sie haben jedoch die Chance, dazu beizutragen, dass Menschen anständig und gesittet zusammenleben.“ (aus: Wassermann, Rudolf: „Das Kammergericht soll bleiben“, BWV-Verlag, 1. Aufl. 2004, Seite 143).
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