Vortrag: Kurze Einführung in die Strafverteidigung
Gehalten am 10.05.2019 an der BTU Cottbus im Studiengang Master of Forensic Sciences
Seit 2011 existiert ein Masterstudiengang „Forensic Scientist and Engineering“ an der BTU in Cottbus. Die Masterstudenten werden vorwiegend umfassend in kriminaltechnischen Belangen ausgebildet, um später u.a. freie Sachverständige oder Mitarbeiter der verschiedenen Landeskriminalämter zu werden. So sind auch die Dozenten, Professoren, Mitarbeiter der Landeskriminalämter, unabhängige Forensiker, unabhängige Sachverständige und für das Recht Staatsanwälte.
Der Referent hatte das Anliegen den an strafrechtlichen und -prozessualen Dingen sehr interessierten Masterstudenten die Rolle und das Handwerk der Strafverteidigung näher zu bringen. Ebenso war ein Anliegen auch die Möglichkeiten bzw. Vielzahl sachverständiger Einschaltung im Strafprozess aufzuzeigen. Insbesondere sollte die feine Mechanik der Strafprozessordnung durch die Rollenverteilungen (Staatsanwaltschaft, Gericht, Beschuldigter und Verteidiger) erläutert und die Wichtigkeit des Zusammenspiels der Rollen klargemacht werden. Dazu war ein Auseinandersetzung mit dem Begriff der materiellen Wahrheit und einem Blick auf andere strafprozessuale Systeme nötig.
Hervorzuheben ist, dass der Strafverteidiger der einzige reine Interessenvertreter (begrenzt nur durch seine Rolle als Organ der Rechtspflege) im Strafverfahren mit übermächtiger Strafverfolgungsbehörde ist. Ebenso war herauszuarbeiten was unter einer aktiven professionellen - die Ziele des Mandanten berücksichtigenden- Strafverteidigung zu verstehen ist. Vorab wurde auch kurz in die Grundlagen unseres Rechtssystems, insbesondere was die daran Beteiligten betrifft, eingeführt.
Verdeutlicht sei das mit zwei Zitaten:
„Der Anwalt ist ein klitzekleines Rädchen im Räderwerk der Justiz, hat aber für die Waagschalen der Justitia eine nicht unwichtige Funktion. Er muss den Mandanten schützen. Schutz ist notwendig, wenn jemand nicht weiß, wie er sich zu bewegen hat im Räderwerk, das ganz oben schließlich diese Schalen bewegt, besonders im Strafprozess (…) Aber es geht nicht nur um Schutz. Der Anwalt ist auch Übersetzer, muss seinem Mandanten die Sprache des Rechts ins Deutsche übersetzen und gleichzeitig alles, was der ihm erzählt umformen in Signale, die das Räderwerk verarbeiten kann. Damit ist er – wenn er es richtig macht – tatsächlich ein „Organ der Rechtspflege“, nimmt nämlich den Gerichten einen großen Teil ihrer Arbeit ab, in dem er aus der Vielfalt des prallen Lebens alles herausfiltert, was im Räderwerk unwichtig ist. Wenn die Gerichte alle diese mühsamen Vorgespräche führen müssten, die beim Anwalt stattfinden, würden sie völlig überfordert sein. Viele Einzelheiten – für den Betroffenen von großer persönlicher Tragweite – sind da ohne jede juristische Bedeutung. Andere wieder sind wichtig, an die der Mandant gar nicht denkt. Die muss der Anwalt oft mit großer Geduld aus ihm herausholen.“ (S. 24)
„Zugang zum Recht, das ist eine jener sprachlichen Konstruktionen, die von Rechtssoziologen erfunden worden sind, um wissenschaftlich auszudrücken, was im täglichen Leben tatsächlich ein Problem ist. Viele Menschen haben Angst vor juristischen Schwierigkeiten. Schon der Brief mit dem Absender eines fremden Anwalts versetzt sie in Schrecken. Manchmal auch schon der des eignen. In juristische Streitigkeiten verwickelt zu werden, ist ihnen unangenehm. Mit Anwälten oder Gerichten will man nichts zu tun haben. Das könnte einen schlechten Eindruck machen, schon beim Postboten. Und es kostet Zeit und Geld. Außerdem weiß man nicht Bescheid. Deshalb lassen sich viele alles gefallen. Es fehlt ihnen der Zugang zum Recht und der „Kampf ums Recht“, den der streitbare Göttinger Professor Rudolph von Jhering Text 1872 in einem berühmten Vortrag von jedem gefordert hat, der wird oft nicht geführt. Denn Prozesse kosten Geld. Und auch „Besserverdienende“ haben da manchmal Probleme.“ (S. 218)
Beides aus: Wesel, Uwe: Risiko Rechtsanwalt, Blessing Karl Verlag, 2. Auflage, 2001
Das Skript zum Vortrag kann hier kostenlos als pdf herunter geladen werden.
Mehr zum Thema Strafrecht finden Sie auf unserer Website unter Rechtsgebiete: Strafrecht.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Thomas Röth finden Sie unter RA Thomas Röth.