Wie geht die Berliner Strafjustiz mit der Corona-Pandemie um?
Gebündelt wird alles über die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in Berlin. Die Maßnahmen erstrecken sich auf die Strafverfolgungsbehörden, die Gerichte und den Justizvollzug. Seit März 2020 wurden Maßnahmen eingeleitet. Einen Überblick finden Sie unter https://www.berlin.de/sen/justva/presse/informationen-zu-corona/.
1. Zu den Strafverfolgungsbehörden
Dies sind die Amtsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft Berlin und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Die Amtsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Berlin arbeiten so gut wie im Home Office. Jede Abteilung ist maximal mit einem Staatsanwalt/Staatsanwältin vertreten. Die anderen dürfen nur zu Sitzungen nach Moabit.
2. Strafgerichte
Ähnliches wie bei der Staatsanwaltschaft gilt für das Amtsgericht Tiergarten. Ausnahmen sind Strafverfahren mit Angeklagten in Untersuchungshaft. Hier wird verhandelt.
Das Landgericht ist noch etwas besser aktiv vor Ort besetzt. Dies mag aber damit zu tun haben, dass ja schwerere Strafen drohen und prozentual mehr Angeklagte in U-Haft sitzen.
Laut Mitteilung einer Journalistin der Berliner Zeitung vom 01.04.2020 gab es bei den Strafgerichten in Moabit auf Landgerichtsebene an einem Tag statt normalerweise 15 gleichzeitig laufenden Verhandlungen nur vier und am Amtsgericht am selben Tage statt normalerweise bis zu 250 Sitzungen nur sieben.
3. Zu den Justizvollzugsanstalten
Alle Justizvollzugsanstalten lassen derzeit keine leibhaftigen Besuche durch Familienangehörige zu. Es wird jedoch versucht zu ermöglichen über Telefon und Videotelefonie kommunizieren zu können. Über die genauen Wartezeiten kann hier nichts gesagt werden.
4. Verteidigerbesuche
In der JVA Moabit (Untersuchungshaft für erwachsene Männer) ist es so, dass man sich anmelden muss für ein Verteidigergespräch und man dann einen Termin zugewiesen bekommt. Hintergrund ist, dass es derzeit nur Gespräche mit Trennscheibe gibt. Zur Zeit sollen vier Räume mit Trennscheibe eingerichtet worden sein und die Wartezeit soll bis zu 10 Kalendertagen betragen.
In anderen Justizvollzugsanstalten gibt es ebenfalls die Trennscheibengesprächsmöglichkeit oder –auch für Anwälte- die Möglichkeit einer Videokommunikation.
Die Jugendlichen im Jugendarrest wurden sämtlich entlassen. Dies gilt auch für Ersatzfreiheitsstrafen. Es gibt einen Erlass, wonach bis 15.07.2020 niemand, der bis zu drei Jahren Strafe verurteilt wurde, in Berlin diese Strafe bis dahin antreten muss.
In Fällen, in denen es möglich erscheint (offener Vollzug z. B.) wurden Erleichterungen vorgenommen.
Der Grundsatz ist: Wenn vertretbar, kommt man nicht in Haft bzw. schneller raus.
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Mehr zum Autor Rechtsanwalt Thomas Röth finden Sie unter RA Thomas Röth.