Berufsrisiken des Strafverteidigers, eine Rezension
Berufsrisiken des Strafverteidigers von Eckhart Müller, Florian Opper, Annette von Stetten 2021, 2., vollständig überarbeitete Auflage C.H.Beck
Die drei Autoren sämtlich aus München und im Straf- sowie Berufsrecht versiert, haben ein gut lesbares, gut strukturiertes, auch manchmal mit Kurzfällen und Kurzlösungen versehenes Buch zum Thema geschrieben. Es ist in drei Teile untergliedert, nämlich Straf- und Berufsrecht, prozessuale Besonderheiten und berufsgerichtliches Verfahren.
Gute zwei Drittel des Buches macht der erste Teil aus. Also das Straf- und Berufsrecht. Dieses Kapitel ist nachvollziehbar pragmatisch unterteilt, um auch alle wichtigen Straftatbestände bzw. berufsrechtlichen Tatbestände, gegen die ein Strafverteidiger bei seiner „gefahrgeneigten“ Arbeit verstoßen könnte, sinnfällig zu systematisieren.
Die Unterkapitel lauten, Risiken beim Umgang mit dem Mandanten, beim Umgang mit Dritten, beim Umgang mit Geld, beim Umgang mit Kolleg*innen und Hilfspersonen, sowie mit Behörden und Gerichten. Alle praktisch immer wieder vorkommenden Risiken sind aufgelistet, die Tatbestände werden einfach und klar erklärt und auf die praktischen Fälle dazu hingewiesen. Man hat am Ende einen sehr guten Überblick und weiß dementsprechend um die Risiken. Die einzelnen Tatbestände sind gut in Kapitel eingeteilt, so dass man auch schnell nachschlagen kann, um sich zum Beispiel einer richtigen Handlung im Mandat zu vergewissern.
Die erwähnten materiellen Tatbestände sind die Strafvereitelung, die berufsrechtliche Wahrheitspflicht gemäß § 43 Abs. 3 Satz 2 BRAO, der Parteiverrat, das berufsrechtliche Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen, die Beihilfe zur Straftat des Mandanten und der verbotene Verkehr mit Gefangenen, sowie ein Unterkapitel zum Thema zivilrechtliche Haftungsrisiken.
Dann geht es über Aussagedelikte und Nötigung, zum Geheimnisverrat und der berufsrechtlichen Schweigepflicht, über die Untreue zur Geldwäsche und Gebührenüberhebung sowie um die berufsrechtliche Beschränkung bei Vergütungsvereinbarungen, die Vergütung im Falle einer drohenden Insolvenz des Mandanten, die Probleme der Sockelverteidigung und bei der Beauftragung von Hilfspersonen weiter um Ehrverletzungsdelikte, falsche Versicherung an Eides statt und das berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot sowie die Einbindung in Maßnahmen der Schadenswiedergutmachung.
Das kurze zweite Kapitel „prozessuale Besonderheiten“ befasst sich mit der Durchsuchung und Beschlagnahme in der Anwaltskanzlei und dem strafrechtlichen Berufsverbot sowie dem Ausschlussverfahren gemäß § 138a. Alle drei Themen werden klar und sachlich erläutert und pragmatische Tipps gegeben.
Das letzte Kapitel befasst sich mit dem berufsgerichtlichen Verfahren, sein Verhältnis zum allgemeinen Strafrecht, den Maßnahmen des Vorstandes der Anwaltskammer und dem anwaltsgerichtlichen Verfahren.
Ein wichtiges Buch für die Praxis der Strafverteidigung. Das Wichtigste ist enthalten und kurz und kompetent erklärt sowie pragmatisch umgesetzt. Unbedingt für Kolleginnen und Kollegen, die im Strafrecht tätig sind zu empfehlen, sehr gut auch geeignet für jemanden, der mit diesem Tätigkeitsfeld beginnt.
Schön wäre noch eine tabellarische Übersicht über „gefährliche“ Tätigkeiten des Verteidigers und die Rechtsprechung dazu gewesen wie man sie in Beulke / Ruhmannseder, Die Strafbarkeit des Verteidigers, zweite Auflage, 2010 finden kann. Vielleicht in der nächsten Auflage…
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