Inside Strafjustiz – Ein Richter packt aus
Einblick in den strafrichterlichen Berufsalltag
Der Richter am Amtsgericht in Dessau-Roßlau, Sachbuch- und Krimiautor, Patrick Burow, hat Ende September sein neues Buch herausgebracht mit dem Titel „Inside Strafjustiz – Ein Richter packt aus“.
Bereits im Jahre 2018 hatte Herr Burow ein Buch mit dem Titel „Justiz am Abgrund – Ein Richter klagt an“ veröffentlicht. Damals ging es um zehn Vorschläge, wie die (Straf-)Justiz gerettet werden kann – bei Wiederlektüre ergab sich, dass sich nicht viel geändert seitdem hat.
Jetzt gibt Herr Burow Einblick in seine Arbeits- und Gedankenwerkstatt. Das Buch eignet sich sehr gut, um eine Anschauung davon zu kriegen, wie es um das amtsrichterliche Berufsleben bestellt ist. Herr Burow ist jetzt Vorsitzender einer Abteilung des Schöffengerichts und seit gut 30 Jahren Richter. Das Buch besteht aus 14 Kapiteln und am Ende listet er die pro Kapitel als Regel erkannten Erkenntnisse nocheinmal alle auf. Die Themen in den 14 Kapiteln sind: „Warum jemand Richter werden will (nebst einer sehr amüsanten kleinen Richtertypologie), zu dem Sinn der Strafjustiz (Gewaltmonopol und Gerechtigkeit), dann ein längeres Kapitel über den ganz „normalen Wahnsinn“ des Gerichtsalltages, die Tätigkeiten und Szenerien vor und während der Hauptverhandlung, über die im Strafprozess Beteiligten, die aus Amtsrichtersicht immer wiederkehrenden Deliktsarten, das „Danebenbenehmen“ vor Gericht, Fragen der Voreingenommenheit durch Vorbefassung, insbesondere in Form der Aktenlektüre, Fragen der Beweisaufnahme und der Beweiswürdigung, Fragen zu der Ungerechtigkeit, insbesondere wegen der Verurteilung armer Menschen, die Geheimnisse der Strafzumessung, zu Verfahrensdauer und Vollstreckungsmängeln und schlussendlich zur Erfahrung von Strafanzeigen gegen den Richter wegen Rechtsbeugung.
Sie sehen schon anhand der Themenvielfalt, hier wird auf vielen Seiten ein großer Bogen geschlagen. Die Sprache ist immer klar und verständlich. Einiges wird vom Verfasser sehr kritisch gewürdigt (insbesondere die Voreingenommenheit qua Aktenlektüre, die grenzenlose Freiheit der Beweiswürdigung und der Strafzumessung), Einiges war zu erwarten. Insgesamt erweckt Herr Burow in Abgleich mit anderen Justizbeteiligten einen eher immer noch neugierigen und aufgeschlossenen Eindruck. Die Probleme aus praktischer Sicht werden sehr gut veranschaulicht. Man kann sich nach der Lektüre gut in die Arbeits- und Denkweisen eines Richters einfühlen und vielleicht daraus Funken für eine eigene gute Kommunikation schlagen. Klar ist Herrn Burow aber auch, dass er im Lager der Strafverfolger steht. Manchmal gerät das Buch etwas zu flapsig, wie es auch der Untertitel schon andeutet. Alles in allem aber eine zu empfehlende Lektüre. Am Ende die von ihm erkannten geheimen Regeln des Strafprozesses:
- Der schuldige Angeklagte hat kein Interesse an einem gerechten Urteil.
- Richter sollen schnell und oberflächlich und nicht langsam und gründlich arbeiten.
- U-Haft schafft Rechtskraft.
- Anklagen führen zu 99 % zur Eröfnung des Hauptverfahrens.
- Der Angeklagte darf lügen und tut es oft auch.
- Bestreiten des Angeklagten wird als Schutzbehauptung abgetan.
- Jeder Mensch ist ein potentieller Straftäter.
- Wenn der Konfliktverteidiger Schiffe-Versenken spielt, ist oft der Einzige, den er versenkt, der eigene Mandant.
- Mit dummdreisten Ausreden macht der Angeklagte es nur schlimmer.
- Schlechtes Benehmen wird strafschärfend berücksichtigt.
- Die Unschuldsvermutung kann man vergessen.
- Die meisten Angeklagten sind tatsächlich schuldig.
- Richter sind praktisch immer befangen.
- Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht mehr.
- Der Richter steuert das Gutachtenergebnis durch Auswahl des Sachverständigen.
- Der Richter entscheidet wie ein kleiner Gott alleine, was die Wahrheit ist.
- Der Erledigungsdruck führt zur Ablehnung von Beweisanträgen.
- Richter glauben in der Regel den Aussagen von Polizisten.
- Je mehr Vorstrafen ein Angeklagten hat und je schwerwiegender ein Delikt ist, desto geringer sind seine Chancen auf einen Freispruch, unabhängig von seiner Schuld im Einzelfall.
- Die Verteidigungsstrategie des Sähens von Zweifeln und des anschließenden Berufens auf „In dubio pro reo“ gehen nur selten auf.
- Die Armen hängt man die Reichen lässt man laufen.
- Innerhalb des Strafrahmens kann der Richter die Strafe nach eigenem Gutdünken bestimmen.
- Ins Urteil kommen nur die von der Rechtsprechung anerkannten Strafzumessungsgründe.
- Strafen müssen oft nicht abgesessen werden.
- Einfache Fälle zieht der Strafrichter vor, komplizierte lässt er liegen.
Mehr zum Thema Strafrecht finden Sie auf unserer Website unter Rechtsgebiete: Strafrecht.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Thomas Röth finden Sie unter RA Thomas Röth.
p>