Gerhard Jungfer: Strafverteidigung
Annäherung an einen Beruf
Gerhard Jungfer: Strafverteidigung - Annäherung an einen Beruf
Zur Präsentation des Buches: "Gerhard Jungfer: Strafverteidigung - Annäherung an einen Beruf"
geben wir hier das Vorwort des Herausgebers Rechtsanwalt Thomas Röth wieder:
Gerhard Jungfer
zur Person, zu seinen Schriften und was er (zumindest bei mir) angestoßen hat
Ich habe Gerhard Jungfer (leider) erst im Jahre 2011 persönlich kennen gelernt, ihn also als Verteidiger nicht in actu erlebt. Er war mir zuvor nur durch seine Aufsätze und Artikel, vorwiegend in anwaltlichen Zeitschriften, bekannt geworden (u.a. auch durch das Buch von Barton: Einführung in die Strafverteidigung).
Wir treffen uns seit 2011 ca. einmal monatlich und tauschen uns aus. Gerhard Jungfer verfügt über ein phänomenales Geschichtsgedächtnis und kann anschaulich erzählen; er hat ja auch viel erlebt und in wichtigen Prozessen verteidigt (u.a. nennbar, da veröffentlicht: RAF-/02.Juni-Prozesse, Pulsstrassenverfahren, Antes-Bauskandal-Prozess, Prozess über den Mann, der seine Stieftochter mißbrauchte, Mielke-Prozess, Affeld-Prozess und Wiederaufnahmeverfahren für Carl von Ossietzky und Otto John).
Dieses Buch soll zu Gerhard Jungfers 76. Geburtstag erscheinen (er ist am 23.06.1940 in Berlin geboren). Die Vorgeschichte zu diesem Buch ist eine längere. Bereits zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (21.08.2002) an Gerhard Jungfer hat er in seiner Rede darauf hingewiesen, dass er ein kleines Buch mit dem Titel „Strafverteidigung – Annäherung an einen Beruf“ veröffentlichen wolle (die Rede ist abgedruckt im Berliner Anwaltsblatt 2002, Seite 482 bis 485). Im Jahre 2015 konnten dann in dankenswerter Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Dr. Vormbaum und Frau Annegret Gipperich die Projektfäden wieder aufgenommen und zu Ende gewebt werden. Alles Gute, lieber Gerhard!
Im Anhang zu den Aufsätzen gibt es einen tabellarischen Lebenslauf des Kollegen und ein Verzeichnis seiner bisherigen Veröffentlichungen.
Das Buch selbst ist in vier Großkapitel eingeteilt: Geschichte (Allgemeines und Verteidiger-Portraits), Psychologie der Strafverteidigung, Grundfragen und Nachdenklichkeit.
In der Rubrik „Allgemeines“ gibt Kollege Jungfer einen guten Überblick über die Strafverteidigung seit der Weimarer Republik bis heute (mit vielen Literaturangaben). Er führt in einem weiteren Artikel gut zu den Schwierigkeiten der Anwaltskammern im Umgang mit neuer Strafverteidigung aus (es geht um die Zeit der Terroristenprozesse). Der Vortrag über den Vortrag von Prof. Liszt empfand der Verfasser als ein größeres unter den vielen Highlights in diesem Buch. Hier geht es um das „Herz“ der Strafverteidigung.
Die Portraits eignen sich sehr gut dazu, die Verzahnung von Leben, Geschichte und Beruf zu veranschaulichen. Einige Artikel setzen sich genauer mit prozesstaktischen Erwägungen der damaligen Anwälte auseinander (siehe den Artikel über Erich Frey und über Arthur Brandt).
Andere zeigen den „Vorbildcharakter“ der beschriebenen Strafverteidiger im Kampf ums Recht. Im Kapitel „Psychologie der Strafverteidigung“ werden unter anderem Grundprobleme der Strafverteidigung angesprochen. So wird im Artikel „Max-Alsberg-Konflikt“ das Thema der Verteidigung eines „schuldigen“ Angeklagten behandelt.
Im Artikel „Zur Psychologie des Vergleichs im Strafverfahren“ werden Verteidigertypen und ihre Neigung zum Vergleich beschrieben. Im Kapitel „Grundfragen“ geht es zum einen nochmal um Verteidigung und Rechtskultur und zum anderen um ein Gerhard Jungfer (und eigentlich allen Strafverteidigern) sehr am Herzen liegendes Thema: Die Form im Strafprozess.
Zitat aus diesem Kapitel:
Strafverteidigung: die Berufsaufgabe des Strafverteidigers ist es, dafür zu sorgen, daß das formelle und sachliche Recht eines Rechtsstaates eingehalten wird. Dies ist das Primäre, die Frage von Schuld oder Nichtschuld stellt sich dann nicht dominierend. Die Motivation dieser Verteidigung ist nicht einzelfallbezogen, sondern rechtsstaatsbezogen.
Im Schlusskapitel „Nachdenklichkeit“ nimmt Herr Jungfer die Gelegenheit wahr, zur Verabschiedung des 5. Berliner Strafsenats des BGH nach Leipzig auf die Grundfunktion des Revisionsrechts und die derzeitigen Probleme damit aus Verteidiger- und rechtsstaatlicher Sicht (Verkümmerung der Verfahrensrüge) hinzuweisen.
Im letzten Aufsatz setzt er sich detailliert mit dem Weltbühnenurteil des Reichsgerichts gegen Herrn Ossietzky unter Beteiligung vieler damaliger großer Strafverteidiger auseinander.
Gerne habe ich mich mit darum gekümmert, dass dieses Buch nun endlich erscheinen kann. Neben den beiden oben erwähnten Personen ist Herrn Prof. Ingo Müller,der Rechtsanwaltskammer Berlin und der Berliner Strafverteidigervereinigung für die Unterstützung dieses Projektes zu danken.
Dank Gerhard Jungfer wurde mein Interesse für die Anwaltsgeschichte geweckt und weiter gefördert. Wie haben Kolleginnen und Kollegen in der Vergangenheit gehandelt? Welchen Wirkungsmächten/Ungerechtigkeiten sahen sie sich ausgesetzt? Welche Vorbilder hatten sie? Auf diese Fragen kann die Anwaltsgeschichte Auskunft geben. Sie weitet damit den Horizont, bereichert das berufliche Erfahrungswissen und führt in vielen Fällen zu großem Respekt gegenüber den beschriebenen Kolleginnen und Kollegen.
Wenn also das Standing der Strafverteidigung zugleich Gradmesser für die Rechtsstaatlichkeit eines Landes ist (Zitat Jungfer: Die Strafverteidigung ist sicherlich die „Speerspitze der Demokratie“), dann wünsche ich den hoffentlich vielen Lesern Erkenntnisgewinn sowie weitere Ansteckung, wünsche uns „viele Speere“ und schließe mit den Worten Gerhard Jungfers: (Berliner Anwaltsblatt 2002, Seite 485):
„Es ist mein Credo, gewachsen aus historischen Studien und psychologischer Gewissheit, dass wir in der Form die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit haben (Jhering).
Es ist mein Credo, dass wir Streitkultur brauchen: Streit begrenzt die Macht, klärt die Fronten, erzwingt klare Positionen, fördert Intelligenz, Mut und Kreativität (Sofsky). Wir brauchen Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung (Grabbe). All dies hier und heute, brauchen wir. Was wir nicht brauchen: Political Correctness. Kurzum: Mit Vehemenz wollen wir uns erinnern an die Segnungen, an den Kultursprung, den der kontradiktorische Strafprozess gebracht hat. Es sei uns der löwenhafte Mut und die löwenhafte Gelassenheit gegeben, der Stolz, diesen Kultursprung zu verteidigen.“
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