Liebert & Röth: Rechtsanwälte für WEG-Recht Berlin & Bundesweit
Das Wohnungseigentumsrecht, geregelt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Recht) enthält insbesondere Vorschriften über die Begründung von Wohnungseigentum, über Sondereigentum und Teileigentum und dessen Gebrauch, über das Gemeinschaftseigentum, die Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung, die Beschlussfassung der Eigentümer und schließlich die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Mit der WEG-Reform zum 01.12.2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz grundlegend reformiert und modernisiert. Einen umfassenden Überblick über alle wesentlichen Änderungen der Reform des WEG-Rechts finden Sie in dem Artikel WEG-Reform 2020
Was wir für Sie tun können:
Wir sind die richtigen Ansprechpartner mit einem unfassendem Service rund um das Wohnungseigentumsrecht.
Rechtsanwalt Thomas Röth ist Fachanwalt für Wohnugseigentumsrecht, Rechtsanwalt Martin Liebert war selbst viele Jahre Verwaltungsbeirat in einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft und ist seit 15 Jahren als Dozent im Wohnungseigentumsrecht tätig.
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