Liebert & Röth: Rechtsanwälte in Berlin Schöneberg
Eine Bürogemeinschaft bedeutet die gemeinsame bzw. unmittelbar angrenzende Nutzung von Büroflächen ohne eine haftungsrechtliche und wirtschaftliche Verflechtung.
Die Bürogemeinschaft gewährleistet einen informellen kollegialen Austausch und die Möglichkeit, bei der Mandatsbearbeitung kurzfristig besonderen Sachverstand mit einzubeziehen oder potentielle Mandanten an erfahrene Spezialisten zu verweisen.
Mit uns sind in unseren Kanzleiräumen einige erfahrene Kollegen mit ausgewiesenen Spezialgebieten tätig, die wir auf den folgenden Seiten vorstellen wollen.