Hilfreiche Kompendien für in die im Strafrecht tätigen Kollegen
Zu zwei im Jahre 2018 erschienenen Formularbüchern
Es geht zum einen um das Beck’sche Formularbuch für den Strafverteidiger, herausgegeben von Rainer Hamm und Klaus Leipold, und zum anderen um AnwaltFormulare Strafrecht, herausgegeben von Steffen Breyer und Maximilian Endler. Beide Bücher sind von Praktikern für Praktiker geschrieben und wollen neben Mustertexten auch in Kürze das zu den Mustertexten nötige Wissen vermitteln.
Beide Bücher haben einen ähnlichen Aufbau. Zunächst geht es um die Übernahme eines strafrechtlichen Mandates, die Grenzen zulässiger Verteidigung, strafrechtliche Risiken der Verteidigung, Konstellationen unzulässiger Verteidigung und um die Pflichtverteidigung. Danach geht es um Verteidigung im Ermittlungsverfahren, dort von der Akteneinsicht über eigene Ermittlungen, weitere Verteidigungsaktivitäten, Rechtsbehelfe gegen die Verletzung derselben und die Möglichkeiten des Sich-Wehrens gegen Grundrechtseingriffe der Strafverfolgungsbehörden (Durchsuchung, Beschlagnahme etc.).
Dann werden die Einstellungen behandelt sowie die Untersuchungshaft, bevor auf das Zwischenverfahren und die Tätigkeit in der Hauptverhandlung, auf Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, auf die Revision, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, auf die Wiederaufnahme des Verfahrens, die Strafvollstreckung, das Ordnungswidrigkeitenverfahren und auf besondere Verfahren (unter anderem Jugend-, Steuer-, Wirtschafts-, Verkehrs-, Arzt-, Kapital- und BTM-Strafverfahren) näher eingegangen wird. Dann gibt es ein Kapitel über Vertretung des Verletzten und Zeugen im Strafverfahren, etwas zur Verfassungsbeschwerde bzw. zur Menschenrechtsbeschwerde, zur Vermögensabschöpfung und zu den internationalen Strafgerichten/der Auslieferung.
Beide Bücher behandeln diese Themen, in zum Teil unterschiedlicher Tiefe. Das Formularbuch für den Strafverteidiger behält die übliche Form der Formularbücher des Verlages C.H. Beck bei. Es stehen bei diesen die Mustertexte im Vordergrund. Das notwendige Verständnis dazu erschließt sich aus den Texten zu Beginn der jeweiligen (Unter-)Kapitel bzw. aus den Anmerkungen zu den einzelnen Mustertexten.
Das Beck’sche Formularbuch von Breyer und Endler setzt den Schwerpunkt eher auf praktische Überblickstexte zu den Themen, jeweils mit Checklisten, am Ende eines (Unter-)Kapitels stehen dann die Mustertexte.
Graphisch sind beide Bücher gut lesbar gestaltet. An beiden haben jeweils über 20 Autoren mitgeschrieben. Das Beck’sche Formularbuch verfügt über ein 71-seitiges Stichwortverzeichnis. Der Breyer/Endler über ein 36-seitiges – was schon erklärt, dass man manche Themen, zu denen es Ausführungen im Breyer/Endler gibt, nicht im Stichwortverzeichnis findet, diese aber über die Kapitel gefunden werden können. Der Unterzeichner hat für diese Rezension bei beiden Büchern stichprobenartig nach Texten zu Themen gesucht, die er in seiner Praxis benötigte.
1. Vollmachten werden als Muster erklärt und über die Vorlage oder nicht aufgeklärt
Im Sachverzeichnis beim Beck’schen Formularbuch findet man zu „Vollmachten“ sieben Unterstichworte. Bei Breyer/Endler findet man Vollmacht als Stichwort nicht direkt, sondern unter Verteidiger. Die Unterstichworte „Vollmacht bei Pflichtverteidigerbestellung“ und „Vollmachtsurkunde“. Ein Mustertext für eine Vollmacht findet sich bei Breyer/Endler im Stichwortverzeichnis und an den angegebenen Textstellen nicht. Im Beck’schen Formularbuch sehr wohl. Selbstverständlich erklären beide die wichtigsten Dinge dazu: keine Vorlage ohne Not, schriftliche Vollmacht wichtig für Abwesenheitsvertretungen usw.
2. Gibt es einen Text zu etwaiger (späterer) Interessenkollision?
Bei Breyer/Endler findet sich im Stichwortverzeichnis „Interessenkonflikt“, eine Ausführung zum Thema, wenn der Verteidiger selbst als Verteidiger unter dem Verdacht der Begehung einer Straftat steht. Unter dem Stichwort „Verteidiger“ finden sich dann die Unterstichworte „Interessenskollision“ und „Mehrfachverteidigung“. Im Beck’schen Formularbuch findet sich unter dem Stichwort „Interessenskollision“: Mandatsanbahnung, Mandatsannahme, mögliche künftige. Bei Letzterem wird auch darauf verwiesen, dass eine abstrakte künftige Interessenskollision zwischen Sozien, die jeweils einen Beschuldigten vertreten, nicht ausreicht, es müsste schon ein konkrete Interessenskollision ab einem Zeitpunkt zu befürchten sein. Allerdings gibt es keinen Aufklärungstext für den Mandanten dazu, der aber anzuraten ist, damit man für diesen Fall (einer derzeit nur abstrakten, später aber konkreten Interessenskollision) für seine Tätigkeit bis zur Niederlegung wegen einer konkreten I-Kollision seinen Vergütungsanspruch behält.
3. Gibt es Abtretungserklärungsmuster (für den Fall eines (Teil-)Freispruches einer Wahl-/Nebenklägervertretergebühr gegen die verurteilten Angeklagten)?
Hier findet sich im Beck’schen Formularbuch unter „Abtretung“ eine Kommentierung zur Gebührenforderung ohne einen Mustertext. „Abtretung“ im Breyer/Endler führt zum Verweis auf die Abtretungskautionen in Untersuchungshaft.
4. Gibt es Hinweise, wie man einen Teilfreispruch abrechnet?
Im Beck’schen Formularbuch findet sich zu „Kostenantrag“/„Freispruch“/„Vergütung“ zu diesem Problem kein Eintrag, ebenso wenig im Breyer.
5. Gibt es Vergütungsvereinbarungsmuster?
Im Breyer/Endler findet man weder unter „Anwaltsgebühren“ noch unter „Honoraren“ noch unter „Kosten“ noch unter „Gebühren“ noch unter „Verteidiger“ etwas. Im Beck’schen Formularbuch beschäftigt sich das ganze Kapitel XV damit. Im Formularbuch gibt es neben den Kapitel „Vergütungsvereinbarungen“ auch noch das Unterkapitel „Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren“.
6. Gibt es Muster für den sogenannten Pauschantrag?
Ich habe in beiden Büchern dazu nichts gefunden.
7. Wie sind die Muster zu Befangenheits- und Beweisanträgen?
Zu diesen beiden Themen sind beide Formularbücher sehr ausführlich und gut (auch wenn die Änderungen zum 13.12.2019 natürlich nicht berücksichtigt worden sein können).
8. Nebenklage/Adhäsionsverfahren
Im Breyer/Endler beschäftigt man sich mit diesen beiden Themen im Kapitel 7 (Seite 638–680) und im Beck’schen Formularbuch auf Seite 1223–1277.
Insgesamt zwei gute und umfassende Praktiker-Handbücher. Der Breyer/Endler hat leider ein zu knappes Stichwortverzeichnis und lässt die Vergütung als Thema weg, überzeugt aber durch gute Überblicksartikel und Checklisten. Das Formularbuch ist besser verschlagwortet und es gibt mehr Mustertexte, dafür ist das Überblickswissen nicht so ausführlich und ohne Checklisten dargestellt.
Im Großen und Ganzen häng die Entscheidung, welches Buch man konsultieren will, davon ab, ob man eher essayartig etwas über ein Thema wissen (und am Ende einige Musteranträge finden) will oder ob man zunächst von den Musteranträgen mit Einzelkommentierung ausgehen möchte.
Auf jeden Fall helfen beide Bücher weiter und dienen auch dazu, die eigenen Formulare mal wieder zu aktualisieren.
Mehr zum Thema Strafrecht finden Sie auf unserer Website unter Rechtsgebiete: Strafrecht.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Thomas Röth finden Sie unter RA Thomas Röth.