Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
Rezension zum Buch "Strafverteidigung"
Ein Buch herausgegeben von Gunter Widmaier / Eckhart Müller / Reinhold Schlothauer / Christoph Knauer / Matthias Schütrumpf (Hrsg.) Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
Verlag C. H. Beck, 3. Auflage 2021, 3.148 Seiten
Dieses Buch ist auf dem deutschsprachigen Markt zu dem Thema Strafverteidigung (in einem dicken Band) einzigartig. Es umfasst (bis auf das Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren; hierfür gibt es das Münchener Anwaltshandbuch „Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, herausgegeben von Volk und Beukelmann, 3. Auflage, 2020) alles, was prima vista für kompetente Strafverteidigung wichtig ist. Im Vordergrund steht die Wissensvermittlung, Formulare/Musterschreiben finden sich darin nicht, jedoch vielfach Checklisten.
Es ist in 13 Kapitel gegliedert (A. bis M.). Gut 1.000 Seiten befassen sich mit den allgemeinen Grundlagen der Strafverteidigung, der Verteidigung in einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens und instanzübergreifenden Aufgabenstellungen. Danach wird zu Verteidigungsaufgaben nach Rechtskraft des Urteils, zur Kontrolle des Strafverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht und den EGMR ausgeführt. Weitere Kapitel befassen sich mit außerstrafrechtlichen Folgen des Strafverfahrens, spezifischem Berufswissen sowie Risiken der Strafverteidigung (in straf-, berufs- und zivilrechtlicher Hinsicht) und finanziellen und steuerlichen Aspekten der Strafverteidigung. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit Spezialgebieten der Strafverteidigung und der Zeugen- und Verletztenbeteiligung. Die letzten Kapitel befassen sich mit Verteidigung und Sachverständigenbeweis, wobei alleine 500 Seiten forensischen Wissenschaften sowie Kriminaltechnik und Spurensicherung gewidmet sind. Das Kapitel „Allgemeine Kriminalistik“ und ein Stichwortverzeichnis runden das Buch ab.
Die 94 Verfasser jeweiliger Artikel (inklusive Stichwortverzeichnis) sind allesamt ausgewiesene Kenner der jeweiligen Materien (vorwiegend sind es Kolleginnen und Kollegen, aber auch Richter, Professoren und Sachverständige diverser Kriminalämter). Die Grundstruktur wurde im Vergleich zur 2. Auflage aus 2014 beibehalten, wenige Kapitel wurden gestrafft und zusammengefügt, ein neues Kapitel (Verwertungsverbote) kam hinzu. Es gab diverse Autorenänderungen. Die Beiträge sind in der Regel von höchster Qualität. Auch wenn gelegentlich die Ausdrucksweise einfacher sein könnte, so ist jedes Kapitel äußerst informationsreich und bietet über das ausgebreitete Wissen hinaus weitere Informationen.
Der Unterzeichner nutzt dieses Handbuch seit Jahren, zum einen anfänglich als erste Wissensvermittlung für neue Themen und zum anderen als Überprüfungsinstrument bei jeder neuen Auflage, ob sich themenbezogen das Wissen auch für die Praxis geändert hat und daher die Handlungen ebenfalls geändert werden müssen. Beckmesserisch mag hinzugefügt werden, dass der Unterzeichner ein kritisches Kapitel zur eigenen Zunft, Ausführungen zur Psychologie der Strafverteidigung und ein Kapitel zur Justiz u. a. anhand des Themas Fehlurteil vermisste. Das Wort Fehlurteil ist auch im Stichwortverzeichnis nicht zu finden. Allerdings soll dieses Buch konzeptionell praktische Informationen bieten.
Insgesamt wirklich eine Bibel…
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